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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AKF Systemelemente GmbH

§ 1 Allgemeines
1. Der Vertragsschluss kommt durch Ihren Auftrag und unsere Annahme – jeweils in schriftlicher Form – zustande. 2. Für die Geschäftsabwicklung und alle Lieferungen und Leistungen gelten ausnahmslos unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes verein-bart ist. Die deutsche Fassung der Vertragsdokumente ist für die Ermittlung des Rege-lungsinhalts des Vertrages maßgeblich. 3. Mit Auftragserteilung erklären Sie sich mit der ausschließlichen Geltung dieser Bedin-gungen einverstanden und verzichten auf die Einhaltung etwa anders lautender Bedin-gungen. 4. Aufhebungen, Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und des Vertrags bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Vereinbarun-gen einschließlich der Schriftform sind unwirksam.

§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss
1. Vertragsgegenstand ist – soweit nicht anders vereinbart – die Lieferung von Waren aus dem gegenwärtigen Lieferprogramm. 2. Produktbeschreibungen, Preisspezifikationen, Beispielrechnungen und Konzeptpapiere dienen, soweit sie in den Vertrag nicht einbezogen sind, nur der Information und sind nicht verbindlich. Öffentliche Äußerungen von unserer Seite werden nur dann Bestand-teil dieses Vertrages, wenn in diesem Vertrag ausdrücklich hierauf Bezug genommen wird. Konstruktive und technische Änderungen der vereinbarten Leistungen behalten wir uns vor, soweit sie handelsüblich und zumutbar sind. 3. Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung oder auftragsgemäßen Bestätigung stets freibleibend. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Vereinbarungen gel-ten vorbehaltlich nachweislicher Rechen- oder Schreibfehler und Irrtümer. 4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind unaufgefordert komplett an uns zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird. Die Fertigung von Kopien oder Abschriften ist untersagt. Ihre Zweckbe-stimmungen oder Produktionsanforderungen sind nur dann vertragsbestimmend, wenn sie einvernehmlich schriftlich festgelegt sind. 5. Beratungsleistungen sind nicht Vertragsgegenstand, soweit sie nicht gesetzlich zwin-gend vertragliche Nebenleistungen darstellen.

§ 3 Preise/Versand
1. Für Preise und Versand gelten die jeweils gültigen Preislisten, die Sie unter www.akf-systemelemente.de finden. 2. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten ab Werk einschließlich freier Verladung, Transportmittel und nicht abgeladen. 3. Für Versandkosten gelten die jeweils gültigen Preislisten, die Sie unter www.aktf-systemelemente.de finden.

§ 4 Lieferfristen
1. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ein verbindlicher Lieferter-min vereinbart ist. Geraten wir in Verzug, können Sie uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten, soweit eine Erfüllung für Sie nicht von Interesse ist. 2. Rohstoff- oder Energiemangel, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behörd-liche Verfügungen sowie Liefer- und Ausführungsterminüberschreitung von Vorlieferan-ten, Betriebsstörungen, Fälle höherer Gewalt und andere Umstände, die von uns oder einem für uns arbeitenden Betrieb nicht zu vertreten sind, verlängern, soweit sie unsere Liefer- und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, unsere Lieferfristen in angemessenem Rahmen. Sind wir aufgrund vorgenannter Ereignisse nicht in der Lage, für einen Zeit-raum von 6 Monaten zu leisten, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn wir Sie unverzüglich über das Leistungshindernis informieren und bereits geleiste-te Gegenleistungen zurückerstatten, soweit diese nicht berechtigte Teillieferungen be-treffen. 3. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn nach erteilter Auftragsbestätigung unvorhersehbare außergewöhnliche Erhöhungen von Rohstoff- und Energiekosten ein-treten, die sich auf die Kalkulation auswirken, und Sie einer angemessenen und zulässi-gen Erhöhung des vereinbarten Preises nicht innerhalb einer Woche ab Zugang unseres Erhöhungsverlangens zustimmen. 4. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist setzt Ihrerseits die Erfüllung Ihrer Vertrags-pflichten voraus.

§ 5 Mängelhaftung
1. Sie sind verpflichtet, die gelieferte Ware bei der Übergabe unverzüglich zu untersuchen und äußerlich erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen sind Beanstandungen von Lieferungen unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, Benutzung oder Weiterveräußerung unverzüglich schriftlich anzuzeigen, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Unsere in angemessener Zeit ergehenden Weisungen sind abzuwarten. 2. Aus Sachmängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennba-ren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, können Sie Rechte nicht herleiten. 3. Bei begründeten Mängelrügen haben wir das Recht zur Wahl, zum Zwecke der Nacher-füllung zu unseren Lasten entweder eine Nachbesserung an der als mangelhaft erkann-ten Ware vorzunehmen, Ersatz in gleichartiger Ware zu leisten oder aber die Ware ge-gen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Erhöhen sich die Kosten der Nacher-füllung dadurch, dass die Ware an einen anderen Ort als den bestimmungsgemäßen Ort verbracht wurde, so gehen die zusätzlich entstehenden Kosten insoweit auf Sie über. Leisten Sie für die von ihm zu tragenden Kosten keine Sicherheit, so sind wir be-rechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. Für Kosten einer durch Sie selbst durchge-führten Mangelbehebung haben wir nur dann aufzukommen, wenn wir hierzu eine schriftliche Zustimmung erteilt haben oder eine Ersatzvornahme wegen der Gefahr im Verzuge oder Leistungsverzug unsererseits erforderlich war. 4. Der Anspruch auf Mangelhaftung erlischt dann, wenn ein Schaden durch unsachge-mäße Behandlung, Anwendung von Gewalt und dergleichen verursacht worden ist. Dies gilt insbesondere, wenn von uns erteilte Einbauanleitungen, Verarbeitungshinweise sowie Bedienungsanleitungen oder sonstige Hinweise nicht beachtet worden sind. Wir übernehmen ebenfalls keine Gewähr in den Fällen, in denen unsere Produkte mit ande-ren Systemen kombiniert werden. Das Risiko, dass verschiedene Systeme fehlerfrei kombinierbar sind, tragen Sie. Ist ein einheitliches System von uns Vertragsgegenstand, so übernehmen wir Mangelhaftung zu den oben genannten Bedingungen. 5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferer zustehen, soweit es sich nicht um offenkundige Mängel handelt, die wir hätten erkennen müssen. 6. Der Nacherfüllungsanspruch, das Recht auf Rücktritt, Minderung sowie Schadener-satz verjährt vorbehaltlich der §§ 202, 438 Abs. 3, 479 BGB in zwei Jahren ab Abliefe-rung. Für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und in den Fällen des Vorsatzes bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung. 7. Es wird keine Gewähr in den Fällen übernommen, in denen Sie gesetzliche oder tech-nische Vorschriften nicht beachtet haben.

§ 6 Sonstige Haftung
1. Führt ein Sachmangel oder eine andere Pflichtverletzung zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder gro-ber Fahrlässigkeit beruht. 2. Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertrags-pflicht beruht, haften wir im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden. 3. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst ent-standen sind, und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Ver-tragspartners, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. 4. Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertrags-schluss bestehenden Leistungshindernisses beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse. 5. Für Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Mangelbeseitigung haften wir im Vertrags-verhältnis mit Unternehmern nur im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung.

§ 7 Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind 14 Tage nach dem Absendedatum und ohne Abzug fällig. 2. Bei Barzahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsversand werden 2 %-Skonto gewährt, wenn alle früheren Forderungen des Verkäufers gegenüber Ihnen erfüllt sind. Der Skontoabzug wird nur anerkannt, wenn die Zahlung innerhalb der Skontofrist bei Verkäufer eingegangen ist. Wechselzahlungen sind keine Barzahlungen. 3. Die Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem wir über den gesam-ten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Die Annahme von Schecks, Wech-seln, Akkreditiven oder Ähnlichem wird vorbehalten und gilt nur erfüllungshalber. Hier-mit verbundene Zinsen, Kosten und Spesen tragen Sie im vollen Umfang. 4. Für die Dauer eines Zahlungsverzuges berechnen wir unter Vorbehalt der Geltendma-chung weiteren Verzugsschadens vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragspartnern vorbehalten. 5. Auch im Falle der Zwischenabrechnung sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Mitteilung an Sie die Er-füllung des Vertrages bis zur Zahlungsaufnahme einzustellen oder das Vertragsverhält-nis nach zweimaligem Zahlungsverzug zu kündigen und die gelieferte Ware zurückzu-verlangen. Für die weitere Erfüllung kann Vorauszahlung verlangt werden. 6. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine Abtretung von Ansprüchen durch Sie ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns an sämtlichen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis Sie sämtliche, auch die künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrent-Saldo, bezahlt haben. Sie dürfen die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes mit Waren verbin-den oder vermischen, die nicht uns gehören. In diesem Falle erwerben wir Miteigentum gemäß §§ 947, 948 BGB. 2. Bei Zahlungsrückstand oder anderem vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits sind wir auch ohne vorherige Fristsetzung berechtigt, zurückzutreten und die Vorbehaltslieferung zurückzunehmen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist eine Veräuße-rung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die gekaufte Ware nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Bei teilweiser oder gänzlicher Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung sind Warenrückholung, Demontage, Einstel-lung weiterer Lieferungen und dergleichen sofort und ohne gerichtliche Schritte zulässig. In Höhe der nachgewiesenen Kosten kann Schadensersatz geltend gemacht werden. 3. Sie sind ferner berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen eines ordentlichen Ge-schäftsbetriebes zu be- oder verarbeiten. Ein Eigentumserwerb durch Sie an der Vor-behaltsware gemäß § 950 BGB im Falle der Entstehung einer neuen Sache findet in keinem Falle statt. 4. Erwerben wir Alleineigentum an der durch Verarbeitung entstandenen neuen Sache, so finden auf den Miteigentumsanteil die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechende Anwendung. Auch diese Sachen werden Sie für uns ohne Entgelt auf-bewahren. 5. Sie sind nur berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch weiter zu veräußern, solange Sie sich nicht im Zahlungsverzug befinden. Bereits jetzt treten Sie die Ihnen aus diesem Weiterverkauf gegen Ihren Abnehmer zustehen-den Forderungen oder sonstigen Vergütungsansprüche im vollen Umfang ab. 6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit frei-zugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Sonderanfertigungen
1. Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand nicht um eine Ware aus dem jeweils aktu-ellen Lieferprogramm, kommt der Vertrag ausschließlich auf der Grundlage der von uns erstellten Auftragsbestätigung zustande. 2. Von uns angefertigte Konzepte, Zeichnungen und Beispielsrechnungen werden Ihnen zur Prüfung und Bestätigung übergeben. Nach der Bestätigung durch Sie sind die Zeichnungen als Grundlage für den zu erstellenden Vertragsgegenstand verbindlich. Danach erfolgende Änderungen auf Ihren Wunsch oder Ihre Veranlassung gehen zu Ih-ren Lasten. 3. Konstruktionszeichnungen dürfen von Ihnen nicht an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Sie haben die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass dies auch durch Ihre Erfüllungsgehilfen beachtet wird. Bei Verletzung dieser Pflicht sind Sie uns zum Schadensersatz verpflichtet.

§ 10 Technische Beratungen
Technische Beratungen erfolgen unverbindlich und ohne Haftung. Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet, technische Empfehlungen durch Sonderfachleute (bspw. Ingenieu-re/ Architekten) für den konkreten Anwendungsfall selbst prüfen zu lassen, falls nicht aus-drücklich etwas anderes schriftlich und unter Vereinbarung eines gesonderten Honorars ver-einbart ist. § 2 (5) bleibt unberührt.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess, soweit Sie Kaufmann sind. Wir sind berechtigt, Sie an Ihrem allgemeinen Gerichts- stand oder am Ort der Lieferung zu verklagen.

§ 12 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Ihnen und uns gilt ausschließlich das Recht der Bun-desrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechtsabkommens.